Corona-Regeln für die Treffen in Selbsthilfegruppen und Gesprächskreisen

4 Knet-Menschen liegen auf dem Boden und halten sich an den Händen, bilden somit einen Kreis, Bildquelle S.Hofschläger/Pixelio.de

4 Knet-Menschen liegen auf dem Boden und halten sich an den Händen, bilden somit einen Kreis, Bildquelle S.Hofschläger/Pixelio.de

Laut Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus[1]Schutzverordnung – CoSchuV) Stand: 14. Oktober 2021 gilt z.Zt. 01.11.2021) Folgendes:

Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote an denen nicht mehr als 25 Personen im öffentlichen Raum teilnehmen, unterliegen keinen Auflagen.

Bei der Berechnung der Mindestanzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden auch Geimpfte und Genesene im Sinne der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung mitgezählt.

Wir empfehlen allerdings dringend:

  • Abstand von 1,5m einzuhalten
  • Maske wird dringend empfohlen, wenn sich Personen unterschiedlicher Hausstände gemeinsam in einem geschlossenen Raum aufhalten oder wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht eingehalten werden kann.
  • Lüftung: In geschlossenen Räumen ist auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten.
  • 3-G-Regeln (genesen, geimpft, getestet)  Die Testung kann auch durchaus mit einem Selbsttest kurz vor dem Treffen gemeinsam durchgeführt und das Ergebnis gemeinsam abgelesen werden.

Corona-Regeln in Hessen ab 25-500 Personen

Dennoch müssen wir darauf hinweisen, dass die Bestimmungen mit dem Anstieg der Coronazahlen bzw. mit der Belegung der Intensivbetten in den Krankenhäusern auch wieder ändern können.

Passen Sie auf sich auf!

Ihre Selbsthilfe-Kontaktstelle des Wetteraukreises

Veröffentlicht am: 01. November 2021