Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Corona-Regeln für Selbsthilfegruppen ab dem 04.03.2022

Coronavirus weltweit / Bild von Pixabay

Coronavirus weltweit / Bild von Pixabay

Die Corona-Regeln für die Treffen der Selbsthilfegruppen im Innenbereich haben sich seit dem 04.03.2022 geändert. Siehe: VA-Regeln (hessen.de)
oder Verordnung zur Änderung einer Verordnung der Landesregierung (hessen.de)

Bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen gibt es keine Beschränkungen für Geimpfte und Genesene. Es werden dringend die Abstands- und Hygieneregeln sowie das regelmäßige Lüften empfohlen. In den Innenräumen muss auch bei Veranstaltungen mit weniger als 10 Teilnehmenden grundsätzlich eine Maske getragen werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 14). Sie darf am Platz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden.
Zusammenkünften, für die gesonderte Regelungen in den §§ 8 bis 16 CoSchuV getroffen sind, gelten die Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte Personen aus § 1 Abs. 2 CoSchuV nicht.

Bei Zusammenkünften ab 11 Personen gelten die 3G-Regeln (siehe Definition unten) und die Maskenpflicht. Es werden dringend die Abstands- und Hygieneregeln sowie das regelmäßige Lüften empfohlen. In den Innenräumen muss grundsätzlich eine Maske getragen werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 14). Sie darf am Platz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden.

Definition 3G-Regel:

3G-Regel: 3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich.

Veröffentlicht am: 04. März 2022