Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle des Wetteraukreises ist vom 18. Dezember 2025 bis einschließlich 11. Januar 2026 nicht besetzt.
Corona-Regeln für Selbsthilfegruppen ab dem 04.03.2022
Die Corona-Regeln für die Treffen der Selbsthilfegruppen im Innenbereich haben sich seit dem 04.03.2022 geändert. Siehe: VA-Regeln (hessen.de)
oder Verordnung zur Änderung einer Verordnung der Landesregierung (hessen.de)
Bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen gibt es keine Beschränkungen für Geimpfte und Genesene. Es werden dringend die Abstands- und Hygieneregeln sowie das regelmäßige Lüften empfohlen. In den Innenräumen muss auch bei Veranstaltungen mit weniger als 10 Teilnehmenden grundsätzlich eine Maske getragen werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 14). Sie darf am Platz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden.
Zusammenkünften, für die gesonderte Regelungen in den §§ 8 bis 16 CoSchuV getroffen sind, gelten die Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte Personen aus § 1 Abs. 2 CoSchuV nicht.
Bei Zusammenkünften ab 11 Personen gelten die 3G-Regeln (siehe Definition unten) und die Maskenpflicht. Es werden dringend die Abstands- und Hygieneregeln sowie das regelmäßige Lüften empfohlen. In den Innenräumen muss grundsätzlich eine Maske getragen werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 14). Sie darf am Platz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden.
Definition 3G-Regel:
3G-Regel: 3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich.
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