Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Corona-Regeln für Treffen der Selbsthilfegruppen im Hot-Spot Wetteraukreis ab dem 17.01.2022

Coronavirus weltweit / Bild von Pixabay

Coronavirus weltweit / Bild von Pixabay

Gemäß der derzeitigen Entwicklung fällt der Wetteraukreis seit 15.1.2022 unter die „Hotspot-Regelung“ nach Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen.

Die Regeln betreffen auch die Treffen der Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen auch nur eine Ungeimpfte/r beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.

  • Regelungen für Zusammenkünfte der Selbsthilfegruppen

In Innenräumen:

  • Bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen gibt es keine  Beschränkungen für Geimpfte und Genesene.
  • Bei Zusammenkünften ab 11 bis 100 Personen in geschlossenen Räumen gilt die 2G Plus Regel

Bitte halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.

Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI):

Zugang haben somit Personen mit folgendem Nachweis:
-        Doppelt geimpft und getestet
-        Genesen und getestet
-        Dreifach geimpft (geboostert)
-        Genesen und doppelt geimpft
-        Doppelt geimpft und genesen (Neu)
-        Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
-        Frisch doppelt geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
-        Frisch genesen (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
-        Genesen und frisch einmal geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)

Die „Hotspot-Regeln“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

Dann gelten wieder folgende Regeln in Hessen:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen auch nur eine Ungeimpfte/r beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.

  • Regelungen für Zusammenkünfte der Selbsthilfegruppen

In Innenräumen:

  • Bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen gibt es keine  Beschränkungen für Geimpfte und Genesene.
  • Bei Zusammenkünften ab 11 bis 100 Personen in geschlossenen Räumen gilt die 2G Regel.

Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen hilfreich sind.

Veröffentlicht am: 12. Januar 2022