Corona-Regeln für Treffen der Selbsthilfegruppen im Hot-Spot Wetteraukreis ab dem 17.01.2022

Coronavirus weltweit / Bild von Pixabay

Coronavirus weltweit / Bild von Pixabay

Gemäß der derzeitigen Entwicklung fällt der Wetteraukreis seit 15.1.2022 unter die „Hotspot-Regelung“ nach Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen.

Die Regeln betreffen auch die Treffen der Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen auch nur eine Ungeimpfte/r beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.

  • Regelungen für Zusammenkünfte der Selbsthilfegruppen

In Innenräumen:

  • Bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen gibt es keine  Beschränkungen für Geimpfte und Genesene.
  • Bei Zusammenkünften ab 11 bis 100 Personen in geschlossenen Räumen gilt die 2G Plus Regel

Bitte halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.

Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI):

Zugang haben somit Personen mit folgendem Nachweis:
-        Doppelt geimpft und getestet
-        Genesen und getestet
-        Dreifach geimpft (geboostert)
-        Genesen und doppelt geimpft
-        Doppelt geimpft und genesen (Neu)
-        Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
-        Frisch doppelt geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
-        Frisch genesen (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
-        Genesen und frisch einmal geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)

Die „Hotspot-Regeln“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

Dann gelten wieder folgende Regeln in Hessen:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen auch nur eine Ungeimpfte/r beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.

  • Regelungen für Zusammenkünfte der Selbsthilfegruppen

In Innenräumen:

  • Bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen gibt es keine  Beschränkungen für Geimpfte und Genesene.
  • Bei Zusammenkünften ab 11 bis 100 Personen in geschlossenen Räumen gilt die 2G Regel.

Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen hilfreich sind.

Veröffentlicht am: 12. Januar 2022