Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen

Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Beihilfe

Der Beihilfeanspruch wird nach gesetzlich Versicherten, freiwillig Versicherten und privat Versicherten unterschieden. Für gesetzlich Versicherte gibt es z. B. einen Erstattungsanspruch für einen Zahnersatz. Für privat Versicherte gibt es z. B. einen Erstattungsanspruch auf Heilbehandlungen, Arzneimittel, Zahnbehandlungen etc..