Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Beihilfe

Der Beihilfeanspruch wird nach gesetzlich Versicherten, freiwillig Versicherten und privat Versicherten unterschieden. Für gesetzlich Versicherte gibt es z. B. einen Erstattungsanspruch für einen Zahnersatz. Für privat Versicherte gibt es z. B. einen Erstattungsanspruch auf Heilbehandlungen, Arzneimittel, Zahnbehandlungen etc..