Beihilfe

Der Beihilfeanspruch wird nach gesetzlich Versicherten, freiwillig Versicherten und privat Versicherten unterschieden. Für gesetzlich Versicherte gibt es z. B. einen Erstattungsanspruch für einen Zahnersatz. Für privat Versicherte gibt es z. B. einen Erstattungsanspruch auf Heilbehandlungen, Arzneimittel, Zahnbehandlungen etc..