Chancengleichheit

Unter Chancengleichheit verstehen wir eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Verbote von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder der Herkunft.

Unsere Aktivitäten zur Chancengleichheit spiegeln unser Verständnis von Gerechtigkeit in der Wertepolitik unserer Behörde wider. Dazu gehört Diskriminierung zu verhindern, Benachteiligung abzubauen, Vielfalt zu gestalten sowie Potenziale anzuerkennen und zu fördern. Diversity im Sinne einer Einbeziehung aller Zielgruppen in der Herstellung von Chancengleichheit ist Basis unserer Personalarbeit.

Das Thema Chancengleichheit ist in der Kreisverwaltung des Wetteraukreises fest verankert durch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten für Frauen und des WIR-Vielfaltzentrum.

Chancengleichheit von Frauen und Männern, unabhängig von ihrer sexuellen Identität, Alter, Behinderung, Hautfarbe, Religion sowie kultureller und sozialer Herkunft ist uns ein besonderes Anleigen.