Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Krankengeld
Sie sind krank und Ihre Genesung lässt auf sich warten? Machen Sie sich keine Sorgen: Als Mitarbeiter/in des Wetteraukreises erhalten Sie 6 Wochen (42 Tage) volle Lohnfortzahlung von uns. Danach bekommen Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse und unter Umständen einen Zuschuss zum Krankengeld vom Arbeitgeber (§ 22 TVöD).
Für Beamte gilt diese Regelung nicht. Sie erhalten weiterhin Ihre Bezüge.
