Krankengeld

Sie sind krank und Ihre Genesung lässt auf sich warten? Machen Sie sich keine Sorgen: Als Mitarbeiter/in des Wetteraukreises erhalten Sie 6 Wochen (42 Tage) volle Lohnfortzahlung von uns. Danach bekommen Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse und unter Umständen einen Zuschuss zum Krankengeld vom Arbeitgeber (§ 22 TVöD).

Für Beamte gilt diese Regelung nicht. Sie erhalten weiterhin Ihre Bezüge.