Zahlungen aktuell nur mit EC-Karte möglich

Wegen eines technischen Problems sind Teile der Kreisverwaltung aktuell nur eingeschränkt arbeitsfähig. Hierzu zählen u. a. die Führerscheinstelle, die Zulassungsstelle und die Ausländerbehörde. Derzeit wird an der Behebung des Problems priorisiert gearbeitet.

Gebuchte Termine können weiterhin wahrgenommen werden. Ihre Anträge werden aufgenommen und schnellstmöglich bearbeitet.

Aktuell sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich; Barzahlungen sind nicht möglich.

Rückkehrgarantie

In manchen Phasen brauchen Sie mehr Zeit – zum Beispiel für sich oder Ihre Familie. Sie können in Ihren Job direkt in Teilzeit einsteigen oder von Vollzeit auf Teilzeit wechseln. Das gilt auch dann, wenn Sie eine leitende Position haben. Für die Beschäftigten gilt: Falls keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, muss das Unternehmen die Reduzierung der Stundenzahl ermöglichen. Wer Teilzeit arbeitet, darf jederzeit zur ursprünglichen Wochenarbeitszeit zurückkehren und nicht benachteiligt werden. Das gibt Ihnen die nötige Sicherheit, um ganz flexibel auf eine veränderte Situation in Ihrem Leben zu reagieren. Besprechen Sie Ihren Teilzeitwunsch und danach die Rückkehr in Ihre ursprüngliche Wochenarbeitszeit mit Ihrer Führungskraft und klären mit genügend Vorlaufzeit die Details, wie z.B. die gewünschte Stundenzahl, ab. 

Gut zu wissen: Falls Angehörige Ihre Hilfe benötigen, ist möglicherweise auch das Teilzeitmodell der Familienpflegezeit für Sie interessant.