Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Vermögenswirksame Leistungen

Der Arbeitgeberbeitrag zu Vermögenswirksamen Leistungen wird im öffentlichen Dienst für Beamte gemäß Gesetz (VermLG), für Angestellt nach dem TVöD und für Auszubildende nach dem TVAöD gezahlt.

Beamte und TVöD-Beschäftigte erhalten bei uns 6,65 € monatlich. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag entsprechend ihrer persönlichen Arbeitszeit gekürzt. Auszubildende erhalten 13,29 €.