Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Mobiles Arbeiten

So verschieden die Ausgangssituationen sind, so verschieden sind auch die Lösungen. Eine Möglichkeit, Beruf, Privatleben, Familie und Pflege zu vereinbaren, ist das mobile Arbeiten.

Beim Wetteraukreis ist dieses unter bestimmten Bedingungen möglich:

Beschäftigte der Kreisverwaltung können Teile der Arbeitszeit in Form von mobiler Arbeit erbringen, wenn es das eigene Aufgabengebiet zulässt. Selbstdisziplin, ein hoher Einarbeitungsstand, eine eigenständige und zuverlässige Arbeitsweise sowie die Fähigkeit zum Selbst- und Zeitmanagement sind hierbei gefordert.

Unterschieden wird zwischen den beiden nachfolgenden Arten des mobilen Arbeitens:

Diese Variante des mobilen Arbeitens weist eine Regelhaftigkeit auf. Der Ableistung von regelhafter mobiler Arbeit ist eine Einzelvereinbarung zugrunde zu legen, in der beispielsweise Erreichbarkeitszeiten zu definieren sind.

Bei dieser Sonderform wird die Arbeitsleistung situativ, d. h. nur kurzzeitig und anlassbezogen, in Form von mobiler Arbeit erbracht.