Geschäftsordnung des Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie im Wetteraukreis

im Rahmen des Bundesprogramm „Demokratie-leben!“

Wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines
Begleitausschusses.

In ihm sind der neben Vertretungen aus möglichst allen relevanten Ressorts der
kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen, mehrheitlich mit lokalen bzw.
regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft vertreten.

Der Begleitausschuss ist für die strategische Planung und Organisation zuständig.

Der Ausschuss legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der „Demokratiekonferenz“ fest und entscheidet, welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds der Zielerreichung dienen und spricht jeweils eine Förderempfehlung aus.

Der Begleitausschuss nimmt die beschriebenen Aufgaben als regelmäßig tagendes Gremium wahr und schreibt das strategische Gesamtkonzept regelmäßig fort.

Näheres ist in einer Geschäftsordnung geregelt: