Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Von der Idee zum Antrag

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Organisationen, Vereine und Verbände, deren Projektideen zu den Förderinhalten und Themen des Projektes passen.

Was mache ich, wenn ich keiner Organisation angehöre und trotzdem eine Idee habe?

Wende Dich an die Koordinierungsstelle mit der Idee. Sie wird zunächst beraten, ob die Projektidee wirklich in das Projekt passt. Als Lösung gibt es zwei mögliche Varianten:

  1. Die Koordinierungsstelle gibt diese Idee weiter in das Jugendforum und berät darüber, ob und welche Organisation die Rolle des/der Antragstellenden übernehmen kann.
  2. Du suchst selbst eine Organisation mit der die Idee verwirklicht werden kann und die die Funktion der Antragstellung in Kooperation übernimmt.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Den Antrag für Deine Projektidee findest Du Leitet Herunterladen der Datei einhier.

Weitere Erläuterungen zur Antragsstellung kannst Du Leitet Herunterladen der Datei einhier nachlesen.

Die ebenfalls bereitstehenden Leitet Herunterladen der Datei einFörderleitlinien geben ebenfalls noch einmal Hinweise zu den förderfähigen Projekten im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie-leben!".

Was ist förderfähig?

Förderfähig im Rahmen des Bundesprogramms sind alle anfallenden Kosten wie z.B. Plakate, Flyer, Gagen, Honorare, Kosten für Technikaufwand etc.!

Nicht förderfähig sind folgende Kosten: Personalkosten von bereits bei einer Organisation angestelltem Personal, Verpflegungskosten, Projekte im Rahmen der schulischen Bildung (Ausnahme: Projekte außerhalb des Lehrplans), Sportveranstaltungen im Rahmen des Leistungs- und Breitensports (Ausnahme: Projekte die extra für dieses Projekt - z.B. Demokratieveranstaltungen umgesetzt werden sollen), Projekte politischer Parteien.