Was kann gefördert, finanziert werden?

Die Wetterau braucht Sie/Euch für den Erhalt

  • einer demokratischen Kultur
  • eines gemeinschaftlichen Miteinanders
  • einer vielfältigen Gesellschaft.

Der Wetteraukreis nimmt seit Sommer 2017 am Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums „Demokratie leben!“ teil und ist damit eine von 42 Partnerschaften für Demokratie in Hessen.
Mit Beginn des Jahres 2020 startete eine neue Förderperiode mit einer Laufzeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024.
Diese Förderperiode hat folgende Schwerpunkte: „Demokratie leben!“ Demokratie stärken. Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen.
Unter diesen Schwerpunkten hat sich die Partnerschaft für Demokratie im Rahmen der Antragstellung folgende Themen gesetzt:

  • Historisch politische Bildung;
  • Vernetzung/Austausch/ Multiplikatoren*innen;
  • Demokratieförderung/-bildung;
  • Förderung von Partizipation;
  • Geschlechtersensible Angebote;
  • Gewaltprävention;
  • Prävention über soziale Medien;
  • Antirassistische Bildung;
  • Interkultureller Dialog;
  • Förderung von Vielfalt und Integration;
  • Zivilcourage;
  • Kritische Medienbildung.

Im Rahmen dieser Schwerpunkte besteht für Vereine, Verbände und Initiativen die Möglichkeit zur Umsetzung von Aktivitäten Mittel zur Finanzierung zu beantragen.

Ihre/Eure Ideen zu den Schwerpunkten sind gefragt!

Wir freuen uns auf Ihre/Eure Idee und einen Antrag und wünschen schon jetzt viel Freude und Erfolg bei der Planung und Umsetzung der Idee/des Projektes.

Grundsätzlich förderfähig sind ausschließlich Projekte und Aktionen zu oben genannten Schwerpunkten.

Ihr seid zwischen 14 und 25 Jahren alt und habt eine Idee für ein Projekt!
Dann wendet Euch mit Eurer Idee an die Koordinierungsstelle, Cornelia Wenk, unter Tel.: 06031 83-3012 oder per E-Mail.

Für Projekte von Jugendlichen/jungen Erwachsenen steht ein eigenes Budget zur Verfügung, worüber ihr selbst entscheidet und welches ihr selbst verwaltet, koordiniert und beraten, durch uns.

Mit Ihrer Idee wenden Sie sich ebenfalls an die Koordinierungsstelle, Cornelia Wenk, unter Tel.: 06031 83-3012 oder per E-Mail.
Für diese Projekte steht ein anderes Budget zur Verfügung. Die Entscheidung über die Anträge trifft der Begleitausschuss, koordiniert und beraten wird dieses durch Cornelia Wenk.

Die Ansprechpartner/in der Koordinierungsstelle unterstützten und beraten bei der Antragstellung, begleiten das Projekt und stehen für Fragen zur Umsetzung zur Verfügung. Informationen gibt es auch auf unserer Homepage.

Die Antragsunterlagen stehen ebenfalls auf der Homepage zum Download  bereit.

Ihr Interesse ist geweckt? Dann nix wie los – Antrag anfordern oder downloaden, mit der Koordinierungsstelle die Idee besprechen, Antrag ausfüllen und/oder Kontakt mit uns aufnehmen. Grundsätzlich muss jede Idee/jeder Antrag mit der jeweiligen Ansprechperson der Koordinierungsstelle besprochen und abgestimmt sein.

Der Antrag kann postalisch geschickt werden an:

Wetteraukreis
Fachbereich Jugend und Soziales, „Demokratie leben!“
Europaplatz
61169 Friedberg

oder per E-Mail an die Ansprechperson.

Ihr Antrag wird von der Koordinierungsstelle geprüft, gegebenenfalls gibt es noch Rückfragen, dann nimmt die Koordinierungsstelle noch einmal Kontakt mit Ihnen auf.
Ist der Antrag vollständig, nachvollziehbar ausgefüllt und förderfähig, entscheidet

  • bei Projekten der Jugendlichen –> das Jugendforum
  • bei allen anderen Projekten –> der Begleitausschuss

über die Genehmigung.

Unmittelbar nach Entscheidung und Genehmigung wird die Koordinierungsstelle sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid über Mittel zur Projektförderung nebst Projektbestimmungen.
Die Koordinierungsstelle steht Ihnen auch nach Bewilligung des Projektes für Fragen zur Umsetzung und Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare zur Verfügung.

  1. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Beginn Ihres geplanten Projektes, nicht immer kann innerhalb kurzer Zeit über einen Antrag entschieden werden.
  2. Bis zur Genehmigung darf Ihr Projekt noch nicht begonnen, Sie dürfen noch niemanden beauftragt haben. Vorab- Terminanfragen und Preisanfragen sind selbstverständlich möglich.
  3. Sie sind verpflichtet, im Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu Ihrem Projekt auf die Förderung hinzuweisen. Dies bedeutet, dass Sie drei Logos (Bund Demokratie leben, Hessen und Wetteraukreis) auf Ihren Plakaten, Flyern etc. unterbringen müssen. Die Logos werden Ihnen mit Projektzusage zur Verfügung gestellt.
  4. Ihre Abrechnung des Projektes muss grundsätzlich spätestens zum 01.12. des Beantragungsjahres erfolgt und bei der Koordinierungsstelle Frau Wenk eingereicht sein.

Ansprechpartner/in

Name Telefon Fax Raum
Cornelia Wenk 06031 83-3012 06031 83-913012 330 E-Mail