Entgeltumwandlung

Mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) wurde den Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, ihre eigene Altersversorgung unter Nutzung von ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu steigern und so Eigenvorsorge für ihre finanzielle Absicherung im Alter zu betreiben.

Der TV-EUmw/VKA regelt, dass die Entgeltumwandlung in erster Linie bei öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen durchzuführen ist. Der Arbeitgeber kann aber zusätzlich noch einen Kommunalversicherer und die Sparkassen-Finanzgruppe zulassen. Damit Sie eine größere Wahlmöglichkeit haben, hat der Wetteraukreis für Sie alle drei Durchführungswege geöffnet. Die zusätzliche Altersversorgung wird bei allen drei Anbietern in Form einer Pensionskasse durchgeführt.

Im Rahmen einer Entgeltumwandlung können Sie jährlich bis zu 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und beitragsfrei umwandeln. Umgewandelt werden können u. a. die monatlichen Entgeltbestandteile, aber auch die Jahressonderzahlung.