Familienhilfen
Wenn die gesetzlichen Leistungen der Hebammen, die von den Krankenkassen übernommen werden, erschöpft sind, können die Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern noch weitere 20 Stunden die Familie unterstützen. Der Fachbegriff für diese Kinderkrankenschwestern ist Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen FGKiKp.
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen FGKiKp sind staatlich anerkannt und haben eine spezielle Weiterbildung abgeschlossen. Sie bieten neben pflegerischer und medizinischer auch soziale Unterstützung an.
Auf eine einfache Bedarfsanfrage vereinbart die Familienhebamme oder die Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin mit der Familie einen Termin. Alles weitere wird mündlich geregelt.
Die Unterstützung ist vertraulich. Es entstehen keine Kosten. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Leistungen.
Familienhebammen bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKp)
Name | Sozialraum |
|---|---|
Catalina Imedio-Murillo | Rund um Friedberg |
Martina Oswald | Wetterau Nord |
Sabine Particke | Frühe Hilfen Ost |
Gisela Schneider | Frühe Hilfen Süd |
Jasmina Pusinelli | Frühe Hilfen Ost - Rund um |
Maren Scholz | Wetterau Nord |
Dörthe Franze | Frühe Hilfen im KIKS UP Bad Nauheim |
Romy Rodenhagen | Frühe Hilfen Süd |
Kowalzky, Nina | Sozialraum Netzwerkknoten Nord |
Ansprechpartner/in
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Stefanie Politsch | 06031 83-3322 | 27 |
