Familienhilfen

Wenn die gesetzlichen Leistungen der Hebammen, die von den Krankenkassen übernommen werden, erschöpft sind, können die Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern noch weitere 20 Stunden die Familie unterstützen. Der Fachbegriff für diese Kinderkrankenschwestern ist Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen FGKiKp.

Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen FGKiKp sind staatlich anerkannt und haben eine spezielle Weiterbildung abgeschlossen. Sie bieten neben pflegerischer und medizinischer auch soziale Unterstützung an.

Auf eine einfache Bedarfsanfrage vereinbart die Familienhebamme oder die Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin mit der Familie einen Termin. Alles weitere wird mündlich geregelt.

Die Unterstützung ist vertraulich. Es entstehen keine Kosten. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Leistungen.

Familienhebammen bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKp)

Name

Sozialraum

Catalina Imedio-Murillo

Rund um Friedberg

Martina Oswald

Wetterau Nord

Sabine Particke

Frühe Hilfen Ost

Gisela Schneider

Frühe Hilfen Süd

Jasmina Pusinelli

Frühe Hilfen Ost - Rund um

Maren Scholz

Wetterau Nord

Dörthe Franze

Frühe Hilfen im KIKS UP Bad Nauheim

Romy Rodenhagen

Frühe Hilfen Süd

Kowalzky, Nina

Sozialraum Netzwerkknoten Nord

Ansprechpartner/in

Name Telefon Raum
Stefanie Politsch 06031 83-3322 27 E-Mail