Bioabfallverordnung

  • Kontrollaufgaben des Fachdienstes Landwirtschaft
  • Erfassung der verwerteten Mengen
  • Berichterstattung gegenüber dem Regierungspräsidium in Kassel

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) ist seit dem 01. Oktober 1998 in Kraft und regelt die Verwertung von unbehandelten und behandelten Bioabfällen (z.B. Kompost, Gärreste aus Biogasanlagen etc.) auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden. Darüber hinaus gilt die Verordnung auch für die Behandlung und Untersuchung solcher Stoffe. Die Vorschriften der BioAbfV zielen darauf ab, die hygienische Unbedenklichkeit dieser Erzeugnisse zu gewährleisten, sowie potentielle Schadstoffrisiken zu begrenzen.

Unter Bioabfällen werden Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft verstanden, die weiteren organischen Abbauprozessen unterliegen können. Meist handelt es sich dabei um getrennt gesammelte Nahrungsmittelreste, um Grünschnitt oder um verwertbare, organische Industrieabfälle. Durch ihre beträchtlichen Anteile an Nährstoffen und an organischer Substanz sind sie zu Düngungszwecken und zur Bodenverbesserung einsetzbar.

Beim Fachdienst Landwirtschaft werden alle Kompostmengen erfasst, die im Wetteraukreis verwertet werden.

Quelle: Regierungspräsidium Kassel

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Zuständig

Landwirtschaft