Revision

Die Revision prüft weisungsunabhängig die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Verbände und die Kreisverwaltung. Die Ergebnisse werden in einem Schlussbericht zusammengefasst, der den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung und Entlastung des Gemeindevorstandes vorgelegt wird.

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