Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Psychosozialer Beirat

Der Psychosoziale Beirat des Wetteraukreises ist ein beratendes Gremium mit empfehlender Funktion für die Kreisgremien.

Ziel des Beirates ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Er berät über alle Belange, die Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen sowie deren Angehörigen betreffen, und er spricht gegenüber den Gremien des Kreises sachbezogene Empfehlungen aus.

Er befasst sich insbesondere mit

  • den vorhandenen gemeindepsychiatrischen Angeboten sowie deren bedarfsgerechter Weiterentwicklung.
  • den aktuellen und zukünftigen Problemlagen von psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen sowie die Verbesserung der Hilfen und der Schaffung von Netzwerken, die deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
  • den Maßnahmen und Projekten des Wetteraukreises zur medizinischen Versorgung und der Eingliederungshilfe.

Der Psychosoziale Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik (Kreisausschuss, Kreistag), Vertreterinnen und Vertretern der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, Vertreter der weiteren politischen Gremien des Wetteraukreises, Vertreter der hiesigen Psychiatrie, der niedergelassenen Psychiater und Psychotherapeuten, Interessenverbände und Selbsthilfegruppen. Der Beirat wird beratend durch Vertreter des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und des Fachdienstes Frauen und Chancengleichheit unterstützt.