FAQ zum Thema Radverkehr

Der Fahrradhelm bietet Schutz und gehört mittlerweile zu einer gängigen Ausrüstung. Foto: © HMWVW – Corinna Spitzbarth
Ist mein Fahrrad verkehrssicher?
Ein Fahrrad muss für die sichere Teilnahme am öffentlichen Verkehr den Vorgaben der StVZO entsprechen.
Zur Ausstattung eines Fahrrades gehören demnach zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen, Scheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren sowie eine Klingel.
Die regelmäßige Wartung durch eine Fachwerkstatt wird empfohlen.
Für welche Wege besteht eine Benutzungspflicht für Radfahrende?
„Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.“
Muss ich einen Helm tragen?
Nein, in Deutschland besteht keine Helmpflicht für Radfahrende.
Welchen Abstand gilt es beim Überholen von Radfahrenden mit dem Pkw einzuhalten?
Die StVO regelt in §5 den Abstand beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Radfahrenden. Demnach sind innerorts mindestens eineinhalb Meter und außerorts zwei Meter seitlicher Abstand vorzusehen.
Stand: Mai 2025