Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Breitbandausbau im Wetteraukreis

Förderverfahren

Der Breitbandausbau ist primär eine kommunale Aufgabe der Städte und Gemeinden. Der Wetteraukreis nimmt eine koordinierende Rolle ein und unterstützt die Kommunen in vielfältiger Weise, um eine flächendeckende Versorgung mit möglichst hohen Bandbreiten im gesamten Kreisgebiet zu erreichen.

In den letzten Jahren wurde die Internetversorgung im Kreisgebiet durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau von Telekommunikationsunternehmen ausgebaut. Die Breitbandversorgung nach dem FttC-Standard (Glasfaser in der Regel bis zu den Verteilerkästen) lag zum Projektbeginn bei rund 96 Prozent. mit einer Übertragungsrate von bis zu 100 Megabit pro Sekunde (teilweise sogar bis zu 250 Megabit pro Sekunde durch den Einsatz von „Supervectoring“).

Darüber hinaus gibt es einen relativ hohen Anteil an Haushalten, die über ein ehemals aus dem Kabelfernsehen entstandenen Koaxialkabelnetz schnelles Internet beziehen können

Trotz der aktuell guten Versorgungslage werden die Ansprüche von Industrie, Gewerbe und Privathaushalte weiter steigen. Ziel ist daher, alle Gebäude mit Glasfaser zu versorgen (Fttb/H-standard). Dabei werden auch die Verbindungen von den Verteilerkästen in die Gebäude geschaffen, um so Übertragungsraten von mindesten 1 Gigabit pro Sekunde zu ermöglichen. Ergänzend zu aktuell einsetzenden eigenwirtschaftlichen Aktivitäten der Telekommunikationsunternehmen innerhalb von Ortslagen sollen auch Gewerbegebiete, Schulen und so genannte „weiße Flecken“, vor allem im Außenbereich, versorgt werden. Als „weißer Fleck“ galt nach Maßgabe der Förderprogramme zum Antragszeitpunkt jede Adresse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von weniger als 30 Megabit pro Sekunde.

Für Städte und Gemeinden hat der Wetteraukreis die förderfähigen Adressen im Bereich Gewerbe und „weiße Flecken“ ermittelt und mit allen interessierten Kommunen eine Zusammenarbeit vereinbart. Weiterhin hat sich der Wetteraukreis zum Ziel gesetzt, alle Schulen mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen auszustatten. Auch hierfür stehen öffentliche Fördermittel zur Verfügung. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahme hat sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie noch einmal verdeutlicht.

Neben diesen geförderten Anschlüssen, koordiniert der Wetteraukreis den marktgetriebenen Ausbau in den Städten und Gemeinden. Bei marktgetrieben Ausbau erfolgt der Bau des Glasfasernetzes allein durch ein Telekommunikationsunternehmen, ohne dass Fördermittel von Bund oder Land bzw. Zuschüsse von kommunaler Seite benötigt werden. Wo immer dies Sinn macht, wird der Wetteraukreis auch diesen Weg nutzen, um seine Schulen gigabitfähig zu machen.

Sowohl der Bund als auch das Land Hessen haben gut aufeinander abgestimmte Förderprogramme für den weiteren Breitbandaufbau aufgelegt, für die sich der Wetteraukreis beworben hat. Der nun anstehende geförderte Breitbandausbau wird zu 50 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent vom Land Hessen bezuschusst. Einen Hinweis auf die Fördermittelgeber finden Sie unter „Förderer” (Link). Der kommunale Eigenanteil beträgt somit nur 10 Prozent der Ausbaukosten. Hierdurch wird es möglich, bis zu 319 bisher unterversorgte Haushalte bzw. Unternehmen an das schnelle Internet anzuschließen und weitere 28 Schulen, die zum Zeitpunkt des Projekt als förderfähig identifiziert wurden, mit einem Glasfaseranschluss zu versehen.

Alle förderfähigen Schulen im Wetteraukreis sollen bis 2024 einen Glasfaseranschluss erhalten.

Informationen zum aktuellen Ausbaustatus der Schulen finden Sie unter “Ausbau Schulen”.

Gleiches gilt im Grunde für die Gewerbeadressen und die „weißen Flecken“, wobei der Anschluss von Adressen im Außenbereich sehr aufwändig ist. Durch zeitgleich einsetzenden eigenwirtschaftlichen Ausbau in nahezu allen Städten und Gemeinden erwarten wir Synergien, die eine frühere Umsetzung erwarten lassen.

Stand: Dezember 2023