Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Verwaltung des Fachbereichs Jugend und Soziales und die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Gesetzliche Grundlage sind Paragraf 70 und 71 Sozialgesetzbuch VIII „Kinder- und Jugendhilfe“.

Der Wetteraukreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Kreistages/Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe.

Der Jugendhilfeausschuss und seine Themen

  • Aktuelle Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, Einzelpersonen und Personengruppen,
  • Jugendhilfeplanung,
  • Förderung der freien Jugendhilfe.

Alle Maßnahmen und Entscheidungen werden unter Wahrnehmung der Zukunftsaufgabe des Diversitäts-Managements und der Inklusion gestaltet.

Das Aufgabenspektrum des Jugendhilfeausschusses spiegelt die Aufgabenfülle der Jugendhilfe wider. Die örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger, wie hier der Wetteraukreis, sind deshalb zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet mit:

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts,
  • Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und der freien Jugendhilfe.

Diese Kooperation spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des Gremiums wieder.

Der Jugendhilfeausschuss und seine Mitglieder

  • Kreistagsabgeordnete
  • Stimmberechtigte Mitglieder, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
  • Personen, die von den Vereinigungen der freien Jugendhilfe, den Jugendverbänden und -organisationen vorgeschlagen werden.
  • Mit beratender Stimme sind vertreten:
    Religionsgemeinschaften
    Gewerkschaften und Arbeitsagentur
    Justiz und Polizei
    Schüler/innen- und Elternvertretung
    Verschiedene Beiräte sowie Organisationseinheiten des Wetteraukreises.

Zur Vorbereitung und Beratung seiner Beschlüsse kann der Jugendhilfeausschuss für bestimmte Bereiche Fachausschüsse einsetzen. Die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich.

Für Fragen, Anregungen oder Teilnahme wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Julia Schreiter.

Satzung