Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
- Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit