Mehrwegverpackungen in der Gastronomie

Mehrwegangebotspflicht gilt seit 01.01.2023

Seit Anfang 2023 gilt für sogenannte Letztvertreiber von Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff oder mit Kunststoffanteil und sämtlichen Einweggetränkebechern eine Mehrwegangebotspflicht gemäß novelliertem Verpackungsgesetz (VerpackG).

Demzufolge sind bestimmte Unternehmen, die selbst Speisen und Getränke in solche Einwegbehälter abfüllen und an Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgeben verpflichtet, zur üblichen Einwegvariante der Verpackung auch eine Mehrwegalternative anzubieten. Herausgegebene Mehrverpackungen sind im Anschluss an ihre Nutzung wieder von den jeweiligen Unternehmen zurückzunehmen.

Ziel dieser Novelle des Verpackungsgesetzes ist es, Einwegverpackungen durch Mehrweglösungen zu ersetzen und auf diesem Weg eine Verbrauchsminderung von Einwegverpackungen – insbesondere aus Kunststoff – zu erreichen. 

Von dieser Regelung betroffen sind Unternehmen wie zum Beispiel Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen oder Sofortverzehr anbieten, wenn sie entweder mehr als fünf Beschäftige oder eine Verkaufsfläche von mehr als 80 Quadratmetern haben. Bei Betrieben mit Lieferservice zählen alle Lager- und Versandflächen ebenfalls als Verkaufsfläche.

Kleinere Unternehmen sind von dieser Verpflichtung demnach zwar ausgenommen, müssen Kundinnen und Kunden aber anbieten, Speisen und Getränke in mitgebrachte Behältnisse abzufüllen. Zudem müssen Endverbraucherinnen und Endverbraucher auch bei einer Lieferung der Speisen und Getränke die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung haben.

Auch dürfen die Mehrwegalternativen nicht zu teureren oder schlechteren Konditionen angeboten werden als die Einwegverpackungen. Ein angemessenes Pfand für die Mehrwegbehältnisse darf allerdings von den Unternehmen verlangt werden. Zusätzlich müssen Kundinnen und Kunden ausreichend deutlich darüber informiert werden, dass ein Mehrwegangebot besteht oder – im Falle kleinerer Unternehmen – die Produkte in selbstmitgebrachte Behältnisse abgefüllt werden können.

 

Mehrweggeschirr in den Wetterauer Gastronomiebetrieben

Einige Wetterauer Kommunen wie Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach und Friedberg, förderten für einen gewissen Zeitraum Gastronomiebetriebe bei der Etablierung von Mehrweggeschirr-Systemen.

Mittlerweile bieten zahlreiche gastronomische Einrichtungen in der Wetterau Mehrwegalternativen zu den sonst üblichen Einwegverpackungen und –bechern an. Achten Sie bei der nächsten Außerhaus-Bestellung einfach mal darauf und bringen am besten selbst einen Mehrwegbehälter mit.

 

Beispiele für Betriebe mit Mehrweggeschirr in der Wetterau

 

Nützliche Links

Ansprechpartner/in

Name Telefon Fax Raum
Susanne Feiler 06031 83-4006 06031 83-914006 113 E-Mail
Jonas Bielke 06031 83-4008 113 E-Mail