Recht und Kommunalaufsicht
Den Beschäftigten von Recht und Kommunalaufsicht obliegt in der "Kommunalaufsicht" eine Kontrollfunktion über das rechtliche und finanzielle Handeln der Städte und Gemeinden des Wetteraukreises.
Bei seinem Handeln in "Rechtsangelegenheiten" vertritt Recht und Kommunalaufsicht ausschließlich die Interessen der Kreisverwaltung in allen deren rechtlichen Fragen. Eine Rechtsberatung der Bürgerinnen und Bürger des Kreises ist dagegen aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen.
Parallel hierzu organisiert und überwacht der Fachdienst die Durchführung von "Wahlen".
Ebenfalls zum Fachdienst Recht gehört der "Gremienservice" also der Sitzungsdienst.