Naturschutzbeirat

Der Naturschutzbeirat ist ein Gremium, das nach dem Hessischen Naturschutzgesetz bei allen Unteren Naturschutzbehörden in Hessen einzurichten ist. Ihm gehören unabhängige und sachverständige Personen an. Die Beiratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Darunter sind Vertreterinnen und Vertreter aller acht in Hessen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie der Landwirtschaft. Sie unterstützen und beraten die Untere Naturschutzbehörde des Wetteraukreises in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes.

Dies gilt insbesondere für

  1. die Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Satzungen,
  2. Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften von überörtlicher Bedeutung, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt;
  3. für das gesamte Kreis- oder Stadtgebiet bedeutsame Vorgänge, bei denen die untere Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat.

Der Naturschutzbeirat umfasst aktuell 12 ordentliche Mitglieder und Beauftragte und 10 Stellvertreter/innen.

Die Mitglieder des Beirats werden vom Kreisausschuss berufen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind nicht öffentlich.

Mitglieder