Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Sportbeirat
Der Sportbeirat des Wetteraukreises vertritt die Interessen der sport treibenden Vereine und ist ein beratender Ausschuss für die Kreisgremien.
Dies gilt besonders bei Fragen zur Planung bzw. zum Bau von Sportstätten und Freizeitanlagen des Wetteraukreises und bei Fragen zur Sportförderung.
Der Sportbeirat erarbeitet die Richtlinien zur Sportprojektförderung. Im Rahmen der Sportprojektförderung des Wetteraukreises wird den Sportvereinen die Durchführung von speziellen Maßnahmen durch Gewährung einer finanziellen Unterstützung erleichtert.
Der Sportbeirat setzt sich zusammen aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:
- dem/ der Dezernenten/in für Sport,
- einem weiteren Mitglied des Kreisausschusses,
- sieben Mitgliedern des Kreistages,
- dem/der Sportkreisvorsitzenden, seiner/seinem Stellvertreter/in,
- sieben weiteren Vertretern/innen des Sportkreises Wetterau.
Dem Sportbeirat gehören zudem mit beratender Stimme an:
- eine Kreisvertretung des Bereichs Schule,
- eine Kreisvertretung des Bereichs Jugend,
- die Sachbearbeitung für Sportförderung im Wetteraukreis.
Das Gremium trifft sich vierteljährlich zu seinen Beratungen. Die Sitzungen des Sportbeirats sind nicht öffentlich.