Teilnahmebedingungen

Wer kann sich um die Auszeichnung bewerben?

Alle Betriebe und Unternehmen, die in der Wetterau ansässig sind und mindestens fünf festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, können sich für die Auszeichnung bewerben. Unternehmen, Organisationen, Vereine oder Betriebe aus allen Branchen sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben. 

Die Bewerbung kann von der Unternehmensleitung, Mitarbeiter/innen und/oder den Personal- beziehungsweise Betriebsräten eingereicht werden.

Bereits ausgezeichnete Unternehmen können sich erneut bewerben, falls sie ihre familienfreundlichen Angebote erweitert oder weiterentwickelt haben.

Wie läuft das Verfahren ab?

Bewerbungen können von Januar 2025 bis Mai 2025 über unser Online Formular  eingereicht werden. Die Vergabe der Auszeichnung findet am Donnerstag, den 25.09.2025 durch Landrat Jan Weckler statt.

Die Kriterien:

  • Nutzen der Maßnahmen für Mitarbeiter/innen sowie für das Unternehmen 
  • Innovationskraft & Originalität der Angebote. Was wird über gesetzliche Vorgaben hinaus angeboten? Ein Einhalten gesetzlicher Vorgaben (z.B. Möglichkeit von Arbeiten in Teilzeit) genügt nicht für eine Auszeichnung
  • Nachhaltigkeit der Maßnahmen und Regelungen
  • Transparente Kommunikation der Maßnahmen und Regelungen an Beschäftigte
  • bei Zweitbewerbungen: neue Maßnahmen oder ersichtliche Weiterentwicklung bisheriger Angebote

*bei einem Frauenanteil weit unter dem branchenüblichen Durchschnitt, behalten wir uns vor die Auszeichnung abzulehnen. 

Die Jury:

  • Industrie- und Handelskammer Friedberg-Gießen
  • Kreishandwerkerschaft des Wetteraukreises
  • Wirtschaftsförderung Wetterau
  • Jobcenter Wetterau

Bewerben Sie sich jetzt über unser Kontaktformular 

Ansprechpartner/in

Name Telefon Fax Raum
Lisa Gonzalez Perez 06031 83-5307 3 E-Mail