Teilnahmebedingungen
Wer kann sich für die Auszeichnung bewerben?
Alle Betriebe und Unternehmen, die in der Wetterau ansässig sind und mindestens fünf festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, können sich für die Auszeichnung bewerben. Unternehmen, Organisationen, Vereine oder Betriebe aus allen Branchen sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben.
Die Bewerbung kann von der Unternehmensleitung, Mitarbeiter/innen und/oder den Personal- beziehungsweise Betriebsräten eingereicht werden.
Bereits ausgezeichnete Unternehmen können sich erneut bewerben, falls sie ihre familienfreundlichen Angebote erweitert oder weiterentwickelt haben.
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre vergeben. Die nächste Auszeichnungsrunde beginnt im Frühjahr 2025.
Füllen Sie den Bewerbungsbogen aus und senden diesen an den Fachdienst Frauen und Chancengleichheit. Die Auswahl der auszuzeichnenden Unternehmen erfolgt durch eine Jury. Alle Unternehmen und Organisationen, die die Kriterien erfüllen, erhalten eine Auszeichnung.
Die Kriterien:
- Nutzen der Maßnahmen für Mitarbeiter/innen sowie für das Unternehmen
- Innovationskraft & Originalität der Angebote
- Nachhaltigkeit der Maßnahmen und Regelungen
- bei Zweitbewerbungen: neue Maßnahmen oder ersichtliche Weiterentwicklung bisheriger Angebote
Die Jury:
- Industrie- und Handelskammer Friedberg-Gießen
- Kreishandwerkerschaft des Wetteraukreises
- Wirtschaftsförderung Wetterau
- Jobcenter Wetterau
Der Zeitplan:
Die nächste Auszeichnungsrunde beginnt im Frühjahr 2025.
- Ausschreibung (für das Jahr 2023)
- Bewerbungsbogen (für das Jahr 2023)
Bitte senden Sie die Bewerbung an:
Wetteraukreis
Fachdienst Frauen und Chancengleichheit
E-Mail
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Lisa Gonzalez Perez | 06031 83-5307 | 06031 83-915307 | 5 |