Beitragsrechner für die Kindertagespflege
Mit dem Beitragsrechner wollen wir Eltern, deren Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege betreut werden sollen, in die Lage versetzen, die sich für sie aus der Kindertagespflege ergebende Belastung in Form eines monatlichen Kostenbeitrages zu berechnen.
Dazu ist die Eingabe des Jahresbruttoeinkommens (bereinigt um die Werbungskosten und den Kinderfreibetrag) sowie die Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden erforderlich.
Für jedes im Haushalt lebende und überwiegend unterhaltene Kind sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes abzusetzen. Bei zusammenlebenden Elternteilen liegt der Freibetrag pro gemeinsamen Kind derzeit bei 9.312 € (ab 2024). Für Alleinerziehende wird der Freibetrag von aktuell 4.656 € (ab 2024) berücksichtigt.