Beitragsrechner für die Kindertagespflege

Mit dem Beitragsrechner wollen wir Eltern, deren Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege betreut werden sollen, in die Lage versetzen, die sich für sie aus der Kindertagespflege ergebende Belastung in Form eines monatlichen Kostenbeitrages zu berechnen.

Dazu ist die Eingabe des Jahresbruttoeinkommens (bereinigt um die Werbungskosten und den Kinderfreibetrag) sowie die Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden erforderlich.

Für jedes im Haushalt lebende und überwiegend unterhaltene Kind sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes abzusetzen. Bei zusammenlebenden Elternteilen liegt der Freibetrag pro gemeinsamen Kind derzeit bei 9.312 € (ab 2024). Für Alleinerziehende wird der Freibetrag von aktuell 4.656 € (ab 2024) berücksichtigt.





Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Melissa Cakal 06031 83-3327 06031 83-913327 42 E-Mail
Britta Schiemann 06031 83-3325 06031 83-913325 42 E-Mail
Doreen Voss 06031 83-3326 06031 83-913326 47 E-Mail
Jennifer Reichel 06031 83-3348 06031 83-913348 39 E-Mail

Zuständig

Familienförderung