Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Sportförderung
Ziel der Sportförderung des Wetteraukreises ist die finanzielle Unterstützung von Sportprojekten der im Kreis ansässigen Sportvereine zu den Förderzwecken:
- Schulsport
- Gesundheitssport
- Allgemeine Projekte
Grundlage ist hierbei die jeweils aktuelle Richtlinie zur Sportprojektförderung.
Voraussetzung für eine Zuwendung des Kreises ist die Einreichung eines formlosen Antrags bei der Geschäftsstelle des Sportkreises Wetterau. Dieser Antrag muss vom geschäftsführenden Vorstand des antragstellenden Vereins gemäß Vereinssatzung und der Projektleitung rechtsverbindlich unterschrieben sein. In dem Antragsformular müssen folgende Punkte dargelegt werden:
- Zuordnung zu einem Förderzweck
- Projektbeschreibung mit Projektziel, verantwortliche Projektleitung, Anzahl der Teilnehmer/innen, Dauer, Zeitrahmen, Notwendigkeit qualifizierter Übungsleiter/innen und der Örtlichkeit
- Finanzierungsplan mit tatsächlichen Projektkosten
Der Kreis fördert die Projekte in einer Höhe von max. 50 % der förderfähigen Kosten.
Näheres zu den Fördervoraussetzungen sind der aktuellen Richtlinie zur Sportprojektförderung zu entnehmen. Diese steht unten zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten die Vereine bei der Geschäftsstelle des Sportkreises Wetterau in Echzell.
Geschäftsstelle des Sportkreises Wetterau
Anja Stoll-Kaiser
- Servicestelle Sport -
Hauptstraße 168
61209 Echzell
Telefon: 06008 917466
Fax: 06008 917467
E-Mail
Internet
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Wetteraukreis und dem Sportkreis Wetterau ist die Vereinbarung aus dem Jahr 2021. Den Wortlaut der aktuellen Vereinbarung finden Sie im unten genannten Dokument.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Kyra Kaldowski | 06031 83-4134 | 102 |