Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Grundlegendes zum Klimaschutz

Unter den Begriff Klimaschutz werden Maßnahmen und Aktivitäten gefasst, die die durch den Menschen verursachte globale Erwärmung und die Folgen des damit verbundenen Klimawandels verhindern oder zumindest abmildern sollen.

Dabei kommt der sogenannten Zwei-Grad-Grenze eine besondere Bedeutung zu, da auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen davon ausgegangen wird, dass bei einer Erderwärmung von über zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Level weltweit schwerwiegende, irreversible Folgen auftreten. Mit dem Abkommen der Pariser Weltklimakonferenz im Jahr 2015 haben rund 190 Staaten beschlossen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C, möglichst nur um 1,5 °C zu begrenzen. Aktuell liegt der Wert der Erderwärmung bereits bei etwa 1°C seit dem Beginn der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts.

Die globale Erwärmung resultiert aus dem zu hohen Ausstoß (= Emission) von Treibhausgasen. Daher ist die Reduktion der Emissionen prioritäres Ziel für den Klimaschutz auf allen Ebenen von lokal bis weltweit.  

Da sinkende Treibhausgasemissionen aber nur sehr langsam zu einer Eindämmung der globalen Erwärmung führen, werden die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen lange Zeit weiterhin deutlich spürbar sein. Somit sind mit den Anstrengungen zum Klimaschutz auch frühzeitige und effektive Maßnahmen zur sogenannten Klimaanpassung notwendig, sie gehen Hand in Hand mit dem Klimaschutz.

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