Schritte bis zur Zertifizierung als Fairtrade-Landkreis
Kriterien für einen Fairtrade-Landkreis
Um den Titel Fairtrade-Landkreis tragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Kreistagsbeschluss, den Titel Fairtrade-Landkreis anzustreben und bei allen Ausschusssitzungen und im Landratsbüro Fairtrade Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel auszuschenken
- Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe
- Angebot von mindestens zwei Produkten aus fairem Handel in mindestens 40 Einzelhandelsgeschäften und 20 Floristen oder Cafés und/oder Restaurants
- Die Verwendung von fair gehandelten Produkten in mindestens zwei öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Vereinen und/oder Kirchen) sowie die Durchführung einer attraktiven Bildungsveranstaltung je einmal pro Jahr
- Medien- und Öffentlichkeitsarbeit über den Weg zum „Fairtrade-Landkreis“
Nach Erfüllung dieser Kriterien wird der Titel zunächst für zwei Jahre vergeben. Danach ist eine Re-Zertifizierung notwendig.