Schritte bis zur Zertifizierung als Fairtrade-Landkreis

Kriterien für einen Fairtrade-Landkreis

Diese fünf Kriterien müssen für die erfolgreiche Zertifizierung des Wetteraukreises als Fairtrade-Landkreis im Rahmen der Kampagne Fairtrade-Towns erfüllt sein:

Kriterium 1: Kreistagsbeschluss

Der Kreistag beschließt, dass der Titel „Fairtrade-Landkreis“ angestrebt werden soll. Außerdem wird versichert, dass bei Ausschusssitzungen und im Landratsbüro fair gehandelter Kaffee und mindestens ein weiteres Produkt aus Fairem Handel ausgeschenkt werden.

Kriterium 2: Steuerungsgruppe

Eine lokale Steuerungsgruppe wird gebildet, die Aktivitäten zum Fairen Handel vor Ort koordiniert.

Kriterium 3: Produkte

Für den Wetteraukreis mit seinen 318.559 Einwohnerinnen und Einwohnern gilt hier: In 42 Einzelhandelsgeschäften sowie bei insgesamt 21 Cafés, Restaurants und Floristen müssen mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel Teil des Sortiments sein. Das wird in einem Unterstützungsformular bestätigt.   

Kriterium 4: Zivilgesellschaft

In mindestens zwei Schulen, zwei Vereinen und zwei Kirchen- oder Glaubensgemeinden im Landkreis werden Informations- und Bildungsaktivitäten zum Fairen Handel umgesetzt und fair gehandelte Produkte angeboten.

Kriterium 5: Medien & Öffentlichkeitsarbeit

Die Fairtrade-Steuerungsgruppe betreibt Öffentlichkeitsarbeit zu den Aktivitäten zum Fairen Handel im Landkreis und lokale Medien berichten zu diesen Aktivitäten vor Ort.

Der Wetteraukreis erfüllt diese Kriterien und darf sich deshalb ab dem 28. März 2025 offiziell Fairtrade-Landkreis nennen. Diese Auszeichnung ist zwei Jahre lang gültig. Danach ist eine Re-Zertifizierung notwendig.

Mehr Informationen zur Kampagne Fairtrade-Towns und den Kriterien.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum
Jonas Bielke 06031 83-4008 113 E-Mail