Schritte bis zur Zertifizierung als Fairtrade-Landkreis

Kriterien für einen Fairtrade-Landkreis

Um den Titel Fairtrade-Landkreis tragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  1. Kreistagsbeschluss, den Titel Fairtrade-Landkreis anzustreben und bei allen Ausschusssitzungen und im Landratsbüro Fairtrade Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel auszuschenken
  2. Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe
  3. Angebot von mindestens zwei Produkten aus fairem Handel in mindestens 40 Einzelhandelsgeschäften und 20 Floristen oder Cafés und/oder Restaurants 
  4. Die Verwendung von fair gehandelten Produkten in mindestens zwei öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Vereinen und/oder Kirchen) sowie die Durchführung einer attraktiven Bildungsveranstaltung je einmal pro Jahr
  5. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit über den Weg zum „Fairtrade-Landkreis“

Nach Erfüllung dieser Kriterien wird der Titel zunächst für zwei Jahre vergeben. Danach ist eine Re-Zertifizierung notwendig.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum
Martin Langlitz 06031 83-4105 06031 83-914105 121 E-Mail
Susanne Feiler 06031 83-4006 06031 83-914006 113 E-Mail