Datenschutz für Vereine
Seit 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung als unmittelbar geltendes Recht. Auch Vereine sind betroffen und stehen vor der Aufgabe, die "DSGVO" rechtskonform umzusetzen. Für viele Betroffene ist dieses Thema Neuland.
Sie fragen sich:
- Welche Maßnahmen müssen eingeleitet werden, um den Verein datenschutzkonform zu führen?
- Muss ein/e Datenschutzbeauftragte/r benannt werden?
- Wie bzw. worüber müssen die Mitglieder informiert werden?
- Was müssen Übungsleiter beachten?
- Müssen Beitrittserklärungen angepasst werden?
- Was ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und müssen wir ein solches führen?...
Insbesondere ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände, die keine entsprechende Hilfestellung über Dachverbände erhalten, benötigen Unterstützung.
Wir vermitteln Ihnen gerne Kontakte und weiterführende Informationen.
Ihr Ansprechpartner bei der Aufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – HBDI
Informationen, Checklisten, Mustervorlagen:
- Homepage des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI)
- Hessische Landesregierung DS-GVO "Was sollten Vereine jetzt wissen und tun?"
- Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD)
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
- Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.
- Landessportbund Hessen e. V.
- Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen