Hallenvergabe für Vereine
Die Hallen des Wetteraukreises können für die Nutzung an kreiseigene Vereine vergeben werden. Die Vergabe von Nutzungszeiten erfolgt über die jeweiligen Städte und Gemeinden. Grundlage der Hallenvergabe ist die Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises.
Wichtiger Hinweis zur Covid-19-Pandemie:
Die Nutzung der Sporthallen ist unter Einhaltung der aktuell bestehenden Landesvorgaben für den Vereinssport möglich, sofern keine anderslautenden Vorgaben durch das Land Hessen gelten.
Besonderes
Schließzeiten in den Ferien
In den Herbstferien 2021 stehen alle kreiseigenen Hallen vom 11.10.2021 bis einschl. 22.10.2021 für die Vereinsnutzung zur Verfügung.
Ansprechpartner/innen
Hallennutzung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Maren Walinski | 06031 83-5716 | 06031 83-915716 | 432 |
allgemeine Fragen zur Hallennutzung (Öffnungszeiten in den Ferien, Sperrungen wegen Bauarbeiten etc.)
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Manfred Kraft | 06031 83-6214 | 06031 83-916214 | I.15 |