Hallenvergabe für Vereine

Die Hallen des Wetteraukreises können für die Nutzung an kreiseigene Vereine vergeben werden. Die Vergabe von Nutzungszeiten erfolgt über die jeweiligen Städte und Gemeinden. Grundlage der Hallenvergabe ist die Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises.

Schließzeiten in den Osterferien 2025
In den Osterferien 2025 stehen alle kreiseigenen Hallen ab dem 14.04.2025 für die Vereinsnutzung zur Verfügung.

Zuständig

Immobilienmanagement