Hallenvergabe für Vereine
Die Hallen des Wetteraukreises können für die Nutzung an kreiseigene Vereine vergeben werden. Die Vergabe von Nutzungszeiten erfolgt über die jeweiligen Städte und Gemeinden. Grundlage der Hallenvergabe ist die Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises.
Wichtiger Hinweis zur Covid-19-Pandemie:
Die Nutzung der Sporthallen ist unter Einhaltung der aktuell bestehenden Landesvorgaben für den Vereinssport möglich, sofern keine anderslautenden Vorgaben durch das Land Hessen gelten.
Besonderes
Schließzeiten in den Sommerferien 2023
In den Sommerferien 2023 stehen alle kreiseigenen Hallen vom 14.08.2023 - einschl. 01.09.2023 für die Vereinsnutzung zur Verfügung.
Ansprechpartner/innen
allgemeine Fragen zur Hallennutzung (Öffnungszeiten in den Ferien, Sperrungen wegen Bauarbeiten etc.)
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Manfred Kraft | 06031 83-6214 | 06031 83-916214 | I.15 |