Hallenvergabe für Vereine

Die Hallen des Wetteraukreises können für die Nutzung an kreiseigene Vereine vergeben werden. Die Vergabe von Nutzungszeiten erfolgt über die jeweiligen Städte und Gemeinden. Grundlage der Hallenvergabe ist die Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises.

Schließzeiten in den Herbstferien 2025
In den Herbstferien 2025 stehen, mit Ausnahme folgender Hallen, alle kreiseigenen Hallen für die Vereinsnutzung zur Verfügung:
- Augustinerschule Friedberg, Turnhalle
- Gönser-Grund-Schule Butzbach, Große Sporthalle

Folgende kreiseigenen Hallen sind erst ab dem 13. Oktober 2025 für die Vereinsnutzung freigegeben:
- Stadtschule Butzbach, Sporthalle
- Hausbergschule, Hoch-Weisel, Sporthalle
- Erlenbachschule Gedern, kleine Sporthalle
- Fritz-Erler-Schule, Nieder-Wöllstadt, Sporthalle

Zuständig

Immobilienmanagement