Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Hallenvergabe für Vereine

Die Hallen des Wetteraukreises können für die Nutzung an kreiseigene Vereine vergeben werden. Die Vergabe von Nutzungszeiten erfolgt über die jeweiligen Städte und Gemeinden. Grundlage der Hallenvergabe ist die Satzung über die Sondernutzung der Schulsportanlagen des Wetteraukreises.

Wichtiger Hinweis zur Covid-19-Pandemie:

Die Nutzung der Sporthallen ist unter Einhaltung der aktuell bestehenden Landesvorgaben für den Vereinssport möglich, sofern keine anderslautenden Vorgaben durch das Land Hessen gelten.

Besonderes

Schließzeiten in den Weihnachtsferien 2024
In den Weihnachtsferien 2024 stehen alle kreiseigenen Hallen vom 03.01.2025 bis einschließlich 12.01.2025 für die Vereinsnutzung zur Verfügung.

Zuständig

Immobilienmanagement