Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Wahlen
Durch den Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht werden für den Bereich des Wetteraukreises, bei speziellen Wahlen je nach Zuschnitt der Wahlkreise auch über das Kreisgebiet hinaus gehend, die Durchführung der Wahlen
- zum Europäischen Parlament (Europawahl),
- zum Deutschen Bundestag (Bundestagswahl),
- zum Hessischen Landtag (Landtagswahl) und
- zum Kreistag des Wetteraukreises (Kreistagswahl)
organisiert und überwacht. Gleiches gilt für die Abwicklung von
- Bürger- oder Volksentscheiden in zeitlicher Verbindung mit den vorgenannten Wahlen sowie
- der Wahl des Landrats/der Landrätin des Wetteraukreises.
Hinsichtlich der in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchgeführten Kommunalwahlen obliegt dem Fachdienst zudem eine Aufsichtsfunktion.
Rechtliche Grundlagen
Europawahlgesetz (EuWG) und Europawahlordnung
Bundeswahlgesetz (BWahlG) und Bundeswahlordnung
Hess. Landtagswahlgesetz (LWG) und Landtagswahlordnung
Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) und Kommunalwahlordnung
Ansprechpartner/innen
Durchführung von Wahlen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Diane Mayer | 06031 83-1512 | 06031 83-911512 | 509 |