Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Außerbetriebsetzung/Stilllegung eines Fahrzeuges
Das FB-oder BÜD Kennzeichen kann fahrzeugbezogen zum Zwecke der Wiederzulassung (selbe Person und selbes Fahrzeug) für ein Jahr reserviert werden.
Ist keine Reservierung gewünscht, so wird das Kennzeichen sofort wieder frei und kann anderweitig verwendet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Fahrzeug online abmelden.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Außerbetriebsetzung (online)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Kennzeichenschild/er
- Wenn das Fahrzeug verschrottet wurde, den Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II, den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I und einen Verwertungsnachweis von einer anerkannten Annahmestelle für Altautos oder von einem anerkannten Verwertungsbetrieb
Kosten
Außerbetriebsetzung ohne Reservierung: 16,80 Euro
Außerbetriebsetzung mit fahrzeugbezogener Reservierung: 19,40 Euro
Besonderes
Entfernen von Stempelplaketten
Stempelplaketten sind erst nach Aufforderung durch den/die Sachbearbeiter/in der Zulassungsbehörde zu entfernen. Stempelplaketten dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden.
Das eigenmächtige Entfernen der Stempelplaketten hat grundsätzlich die Abgabe einer Versicherung an Eides statt, eine Kenzeichensperre und Umkennzeichnung zur Folge.
Ausnahme: Bei i-kfz Vorgängen ist das Entfernen der Stempelplakette zum Freilegen der Sicherheitscodes erlaubt.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg, Büdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Anschrift (Besucher)
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |