Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Außerbetriebsetzung/Stilllegung eines Fahrzeuges

Das FB-oder BÜD Kennzeichen kann fahrzeugbezogen zum Zwecke der Wiederzulassung (selbe Person und selbes Fahrzeug) für ein Jahr reserviert werden.

Ist keine Reservierung gewünscht, so wird das Kennzeichen sofort wieder frei und kann anderweitig verwendet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Fahrzeug online abmelden.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Außerbetriebsetzung (online)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschild/er
  • Wenn das Fahrzeug verschrottet wurde, den Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II, den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I und einen Verwertungsnachweis von einer anerkannten Annahmestelle für Altautos oder von einem anerkannten Verwertungsbetrieb

Kosten

Außerbetriebsetzung ohne Reservierung: 16,80 Euro

Außerbetriebsetzung mit fahrzeugbezogener Reservierung: 19,40 Euro

Besonderes

Entfernen von Stempelplaketten

Stempelplaketten sind erst nach Aufforderung durch den/die Sachbearbeiter/in der Zulassungsbehörde zu entfernen. Stempelplaketten dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden.

Das eigenmächtige Entfernen der Stempelplaketten hat grundsätzlich die Abgabe einer Versicherung an Eides statt, eine Kenzeichensperre und Umkennzeichnung zur Folge.

Ausnahme: Bei i-kfz Vorgängen ist das Entfernen der Stempelplakette zum Freilegen der Sicherheitscodes erlaubt.

Sprechzeiten

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

Zur Online-Terminvergabe

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

Zur Online-Terminvergabe

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben 

Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Termine

Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in FriedbergBüdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.

Zur Online-Terminvereinbarung

Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben 

Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda

Anschrift (Besucher)

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
 

Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452

Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsstelle