Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Eingetragene Vereine

Kfz-Zulassung

Bei eingetragenen Vereinen erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz des Vereins (wenn eigene Geschäftsstelle vorhanden) oder auf den Hauptwohnsitz des 1. Vorsitzenden lt. Ausweis und Satzung

Benötigte Unterlagen

Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Satzung

Besonderes

Unterschrifterfordernis: siehe Vereinsregister, der gesamte Vorstand, es sei denn, dass laut Satzung ein Mitglied genügt

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten