Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Eingetragene Vereine
Kfz-Zulassung
Bei eingetragenen Vereinen erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz des Vereins (wenn eigene Geschäftsstelle vorhanden) oder auf den Hauptwohnsitz des 1. Vorsitzenden lt. Ausweis und Satzung
Benötigte Unterlagen
Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Satzung
Besonderes
Unterschrifterfordernis: siehe Vereinsregister, der gesamte Vorstand, es sei denn, dass laut Satzung ein Mitglied genügt
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |