Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Einzelgewerbetreibende
Kfz-Zulassung
Bei Einzelgewerbetreibenden erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Namen des Gewerbetreibenden und die Adresse des Gewerbes
Benötigte Unterlagen
Gewerbeanmeldung und Ausweis
Besonderes
Unterschrift des Gewerbetreibenden
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |