Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Einzelgewerbetreibende

Kfz-Zulassung

Bei Einzelgewerbetreibenden erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Namen des Gewerbetreibenden und die Adresse des Gewerbes

Benötigte Unterlagen

Gewerbeanmeldung und Ausweis

Besonderes

Unterschrift des Gewerbetreibenden

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelgenheiten