Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.)
Kfz-Zulassung
Bei Freiberuflern erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Namen des Freiberuflers und die Anschrift der Kanzlei, Praxis etc.
Benötigte Unterlagen
Briefkopf, Stempelaufdruck, Bescheinigung der Rechtsanwalts- oder Ärztekammer, etc. und Ausweis
Besonderes
Unterschrifterfordernis: Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt, etc.
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |