Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.)
Kfz-Zulassung
Bei Freiberuflern erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Namen des Freiberuflers und die Anschrift der Kanzlei, Praxis etc.
Benötigte Unterlagen
Briefkopf, Stempelaufdruck, Bescheinigung der Rechtsanwalts- oder Ärztekammer, etc. und Ausweis
Besonderes
Unterschrifterfordernis: Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt, etc.
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |