Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.)

Kfz-Zulassung

Bei Freiberuflern erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Namen des Freiberuflers und die Anschrift der Kanzlei, Praxis etc.

Benötigte Unterlagen

Briefkopf, Stempelaufdruck, Bescheinigung der Rechtsanwalts- oder Ärztekammer, etc. und Ausweis

Besonderes

Unterschrifterfordernis: Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt, etc.

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten