Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei

Ein Führerschein der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber darf von Ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Diese kann in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Dies kann während und nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen.

Benötigte Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Führerscheinantrag  (Antrag bei uns erhältlich - auch als Download)
  • den Dienstführerschein oder eine Bescheinigung über den Besitz einer Sonderfahrer­laubnis (z.B. Wehrdienstzeitbescheinigung)
  • Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass (mit Meldebescheinigung) oder den gültigen Passersatz 

 Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.

Kosten

43,90 Euro - 50,20 Euro

Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
 

Sprechzeiten

Montag und Dienstag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Termine

Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung mit entsprechendem Prüfungsnachweis des TÜV (A4, weiß) ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.

Termine im Bereich "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht" sind bitte ausschließlich telefonisch anzufragen.

 

Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Ansprechpartner/innen

Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Fahrerlaubnisbehörde 06031 83-2149 06031 83-912138 E-Mail