Die IuK-Zentrale

Nach § 54 Abs. 2 HBKG nimmt die Zentrale Leitstelle (Integrierte Leitstelle) für den Katastrophenschutz die Aufgaben der Informations- und Kommunikationszentrale (IuKZt) wahr.

Aufgaben der IuK-Zentrale:

  • Alarmierung der taktischen Einheiten und Einrichtungen entsprechend der Alarm- und Ausrücke-Ordnung (AAO), dem KatS-Plan und / oder den Anweisungen des KatS-Stabes,
  • fernmeldemäßige Führung aller Einsätze der taktischen Einheiten und Einrichtungen des KatS im eigenen Zuständigkeitsbereich,
  • Entgegennahme von Status- und Lagemeldungen,
  • Nachforderung von Einsatzkräften und –mitteln,
  • Vornahme von Benachrichtigungen,
  • Bereitstellen von Informationen,
  • Ausübung der Funküberwachung,
  • Umsetzung der Anordnung des S 6 zur Nutzung von (gemeinsamen oder abgesonderten) Funkkanälen.