Die IuK-Zentrale
Nach § 54 Abs. 2 HBKG nimmt die Zentrale Leitstelle (Integrierte Leitstelle) für den Katastrophenschutz die Aufgaben der Informations- und Kommunikationszentrale (IuKZt) wahr.
Aufgaben der IuK-Zentrale:
- Alarmierung der taktischen Einheiten und Einrichtungen entsprechend der Alarm- und Ausrücke-Ordnung (AAO), dem KatS-Plan und / oder den Anweisungen des KatS-Stabes,
- fernmeldemäßige Führung aller Einsätze der taktischen Einheiten und Einrichtungen des KatS im eigenen Zuständigkeitsbereich,
- Entgegennahme von Status- und Lagemeldungen,
- Nachforderung von Einsatzkräften und –mitteln,
- Vornahme von Benachrichtigungen,
- Bereitstellen von Informationen,
- Ausübung der Funküberwachung,
- Umsetzung der Anordnung des S 6 zur Nutzung von (gemeinsamen oder abgesonderten) Funkkanälen.