Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Kirchen- oder Religionsgemeinschaften

Kfz-Zulassung

Bei Kirchen- oder Religionsgemeinschaften erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Gemeinschaft.

Benötigte Unterlagen

Kopfbogen, Ausweis des Verantwortlichen

Besonderes

Unterschrifterfordernis: Verantwortlicher (Pfarrer, Abt, etc.), Siegel des Pfarramtes

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten