Kirchen- oder Religionsgemeinschaften
Kfz-Zulassung
Bei Kirchen- oder Religionsgemeinschaften erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Gemeinschaft.
Benötigte Unterlagen
Kopfbogen, Ausweis des Verantwortlichen
Besonderes
Unterschrifterfordernis: Verantwortlicher (Pfarrer, Abt, etc.), Siegel des Pfarramtes
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |