Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Kirchen- oder Religionsgemeinschaften
Kfz-Zulassung
Bei Kirchen- oder Religionsgemeinschaften erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Gemeinschaft.
Benötigte Unterlagen
Kopfbogen, Ausweis des Verantwortlichen
Besonderes
Unterschrifterfordernis: Verantwortlicher (Pfarrer, Abt, etc.), Siegel des Pfarramtes
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |