Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Sparkassen, etc.) bzw. Stiftung

Kfz-Zulassung

Bei Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Sparkassen, etc.) bzw. Stiftung erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Körperschaft oder Anstalt.

Benötigte Unterlagen

Satzung und ggf. Geschäftsordnung

Besonderes

Unterschriftserfordernis: siehe Satzung; Vorstand, es sei denn, dass dies durch die Geschäftsordnung anderes geregelt ist

Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsangelegenheiten