Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Sparkassen, etc.) bzw. Stiftung
Kfz-Zulassung
Bei Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Sparkassen, etc.) bzw. Stiftung erfolgt die Kfz-Zulassung auf den Sitz der Körperschaft oder Anstalt.
Benötigte Unterlagen
Satzung und ggf. Geschäftsordnung
Besonderes
Unterschriftserfordernis: siehe Satzung; Vorstand, es sei denn, dass dies durch die Geschäftsordnung anderes geregelt ist
Grundsätzlich gilt: Die Gewerbeanmeldung/der Gewerberegisterauszug der Stadt/Gemeinde darf nicht älter als 2 Jahre sein und muss im Original vorgelegt werden. Der Handeslregisterauszug (HRA) reicht in Kopie aus.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |