Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Altenwohnanlagen und Servicewohnungen
Unter dem Begriff Altenwohnanlagen und neuerdings Servicewohnungen verstehen wir Wohnungen, die in ihrer Größe und Ausstattung so angelegt sind, dass sie die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Ziele des "Service Wohnens" sind die Absicherung oder die Wiederherstellung einer selbstständigen Lebens- und Haushaltsführung im Falle von Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit, die Vermeidung sozialer Isolation sowie die Förderung der Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben.
Eine künftige Heimunterbringung kann so gegebenenfalls vermieden oder hinausgeschoben werden.
Meist sind die Wohnungen mit einer Hausnotrufanlage versehen, sodass Tag und Nacht Hilfe gerufen werden kann. Zusätzlich gibt es individuelle Wahlleistungen wie beispielsweise Pflege bei Krankheit, Verpflegung, Reinigung der Wäsche, hauswirtschaftliche Leistungen etc. Diese Leistungen werden jedoch separat berechnet.
Auch hier hält unsere Beratungsstelle Informationen über die einzelnen Angebote für Sie bereit.
Sprechen Sie uns an.
Betreutes Wohnen für behinderte Menschen