Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Begleitetes Fahren ab 17
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis digital beantragen wollen, sind andere Unterlagen notwendig als beim herkömmlichen Antrag. Das heißt:
Alle erforderlichen Unterlagen inkl. Passbild müssen in einer geeigneten Datei digital hochgeladen werden.
Das Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) beträgt 16 Jahre
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (digital)
- Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN
- Name der Fahrschule
- Nachweis über "Erste-Hilfe-Schulung (digital)
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre) (digital)
- Angaben zu den gesetzlichen Vertretern (Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsort und Adresse) sowie deren Zumstimmungen sowie die Unterschriften der gesetzlichen Vertreter (digital) - ggf. Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung bei nur einem gesetzlichen Vertreter (digital)
- Angaben zu den Begleitpersonen (Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsort und Adresse) und deren Zustimmungen sowie eine Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) (digital) und die Unterschrift (digital)
- ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
- e-Payment-Verfahren (Paypal, Giropay, Giropay/Paydirekt und VISA-/Mastercard-Kreditkarte)
Kosten
Per E-Payment zu bezahlen:
61,80 Euro
je weitere Begleitperson erhöht sich die Gebühr um jeweils 8,40 Euro
je weiterer Führerschein erhöht sich die Gebühr um jeweils 10,00 Euro
bei einem Antrag auf Schlüsselzahl 197 erhöht sich die Gebühr um 28,60 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 | 06031 83-912138 |