Abfallwirtschaft im Wetteraukreis: Künftig sammelt einer ein

Aufgaben der Abfalleinsammlung in den Wetterauer Kommunen sollen ab 2029 beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises (AWB) gebündelt werden / Entlastung für Kommunen

Eine Mülltonne mit der Aufschrift AWB und einem Logo steht im Freien.

Der AWB soll sich künftig um die Abfalleinsammlung in den Kreiskommunen kümmern.

Die Abfallwirtschaft im Wetteraukreis soll künftig noch stärker gemeinsam organisiert werden. Dafür hat der AWB ein Modell für eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zwischen dem Wetteraukreis und den Wetterauer Städten und Gemeinden erarbeitet: Die Aufgabe der Abfalleinsammlung, die derzeit noch bei den Kommunen liegt, soll ab dem 1. Januar 2029 auf den Wetteraukreis übertragen und künftig durch den AWB wahrgenommen werden. Damit entspricht der AWB einem Kreistagsbeschluss vom Juli 2025.

Ziel ist es, die Abfallwirtschaft kreisweit zu vereinheitlichen, Fachwissen und Ressourcen zu bündeln und die Kommunen von organisatorisch und fachlich zunehmend anspruchsvollen Aufgaben zu entlasten. Bad Vilbel und Bad Nauheim sind nicht Teil der geplanten Zusammenarbeit.

Gemeinsamer Weg seit mehr als 20 Jahren

Seit 22 Jahren arbeiten die Wetterauer Kommunen in der Abfallwirtschaft bereits zusammen. 2004 gründeten 14 Kommunen gemeinsam mit dem AWB die Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau (AGAW). Ziel war es unter anderem, die Abfalleinsammlung erstmals gemeinsam europaweit auszuschreiben. Die beteiligten Kommunen konnten dadurch rund zehn Millionen Euro einsparen. Inzwischen wurden drei weitere europaweite Ausschreibungen durchgeführt. Bei der letzten beteiligten sich 23 Kommunen des Wetteraukreises. 

Der nächste Schritt: Eine Aufgabe, eine Verantwortung

Nach Abschluss der Ausschreibung durch den AWB bleibt jedoch jede Kommune selbst Vertragspartner des Entsorgungsunternehmens. Auch die Preise für die Abfalleinsammlung sind deshalb weiterhin unterschiedlich; Für vergleichbare Leistungen werden in den Kommunen unterschiedliche Gebühren erhoben. 

Vor diesem Hintergrund bietet der Wetteraukreis den Kommunen an, die Aufgabe der Abfalleinsammlung ab 2029, nach dem Ende der derzeit laufenden Verträge, zu übernehmen. „Die vergangenen mehr als 20 Jahre haben gezeigt, dass interkommunale Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft funktioniert und wirtschaftliche Vorteile bringt“, sagt Dr. Jürgen Roth, Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Wetteraukreises. Jetzt gehe es darum, den nächsten Schritt zu gehen und die Aufgabe auch gemeinsam zu organisieren und zu erfüllen.

Fachwissen bündeln und Kommunen entlasten

Mit der Übertragung der Aufgabe soll das notwendige Fachwissen zentral beim AWB gebündelt werden. Der AWB könnte künftig die Abfallwirtschaft von der Einsammlung bis hin zu den Verwertungs- und Beseitigungsanlagen aus einer Hand betreiben beziehungsweise betreuen. Gleichzeitig werden die Kommunen von Aufgaben entlastet, für die sie heute eigenes Personal und Fachwissen vorhalten müssen. Das gewinnt angesichts der zunehmend komplexen gesetzlichen Anforderungen an Bedeutung; Vorgaben der Europäischen Union sowie Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsrecht werden immer umfangreicher und spezialisierter. „Es ist nicht sinnvoll, dass jede Kommune für dieselben rechtlichen und fachlichen Herausforderungen eigene Strukturen vorhalten muss“, erläutert Roth. Beim AWB könne das erforderliche Fachwissen zentral aufgebaut und für alle beteiligten Kommunen genutzt werden: „Das reduziert Doppelarbeit und vermeidet Wissensverluste.“

Kommunen behalten Aufgaben vor Ort

Aufgaben, bei denen Ortsnähe und Ortskenntnis entscheidend sind, sollen allerdings weiterhin vor Ort wahrgenommen werden. So können sie schnell und unbürokratisch erledigt werden. Dazu gehören beispielsweise die Verteilung von Informationsmaterialien und der Verkauf von Müllsäcken in den Rathäusern. Auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Reinigung, etwa die Beseitigung von wildem Müll oder Verunreinigungen an Containerstandorten, sollen bei den Kommunen verbleiben. Die hierfür entstehenden Personalkosten sollen vom Wetteraukreis erstattet werden. 

Umsetzung ab 2029 geplant

Die geplante interkommunale Zusammenarbeit soll zum 1. Januar 2029 starten. Voraussetzung dafür ist, dass Kommunen mit zusammen mindestens zwei Dritteln der Bevölkerung des Wetteraukreises der Übertragung der Aufgabe zustimmen. Die beteiligten Städte und Gemeinden sollen die hierfür notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung bis Anfang 2027 unterzeichnen. Der Wetteraukreis wird die Vereinbarung anschließend dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorlegen. Die Vereinbarung wurde durch den AWB und den Wetteraukreis entwickelt, mit Fachjuristen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes erörtert und im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt. Die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kommunen waren in den Prozess eingebunden. Mit der geplanten IKZ soll damit der nächste Schritt auf dem seit 2004 gemeinsam beschrittenen Weg erfolgen: weg von vielen einzelnen Strukturen, hin zu einer gemeinsamen, leistungsfähigen und zukunftssicheren Abfallwirtschaft im Wetteraukreis.

Veröffentlicht am: 22. Oktober 2026