Musterstimmzettel für die Kommunalwahl

Am 15.03.2026 findet die Wahl des Kreistages des Wetteraukreises statt. 
Damit sich die Wählerinnen und Wähler zur Vorbereitung ihrer Wahlentscheidung bereits vor dem Wahltag mit dem amtlichen Stimmzettel befassen können, wird hier der Musterstimmzettel (nicht barrierefrei) für diese Wahl veröffentlicht.

Startschuss für den digitalen Bauantrag

Ab dem 1. März können Bauanträge und Bauvoranfragen im Wetteraukreis digital eingereicht werden

Christian Sperling, Birgit Weckler und Adrian Roskoni freuen sich über den Start des digitalen Bauantrags.

Bauherren werden es in Zukunft leichter haben: Fachbereichsleiter Christian Sperling, erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler und Fachdienstleiter Adrian Roskoni (von links) freuen sich über den Start des digitalen Bauantrags.

Für Wetterauer Bauherren wird es ab dem 1. März deutlich bequemer und einfacher: Sie können ihre Bauanträge und Bauvoranfragen online beim Bauamt des Wetteraukreises einreichen. Nach einer erfolgreichen, einjährigen Test- und Einarbeitungsphase steht das digitale Bauantragsverfahren allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Der Kreis schließt sich damit dem „Bauportal Hessen“ an. 

„Dank der Einführung des digitalen Bauportals kann unsere Verwaltung schneller und effizienter arbeiten. Bauinteressierte profitieren von einer benutzerfreundlichen Oberfläche, die es ihnen erleichtert, alle notwendigen Unterlagen hochzuladen und den Bearbeitungsstand jederzeit nachzuverfolgen. Dieser Schritt leistet einen wichtigen Beitrag zu einer zukunftsfähigen und bürgerfreundlichen Verwaltung“, betont die zuständige Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler. Während der Testphase habe das Bauamt 60 Bauanträge digital erhalten und rund die Hälfte davon bereits beschieden, so Weckler: „Das zeigt, dass das digitale System reibungslos funktioniert. Bei den rund 1.500 Bauanträgen, die unser Bauamt pro Jahr bearbeitet, wird es eine spürbare Erleichterung geben.“

Zum offiziellen Start der Plattform sind die Verfahren für freigestellte, vereinfachte sowie normale Bauanträge und Bauvoranfragen verfügbar. Weitere Verfahren, wie der Teilungsantrag, folgen. Bis zum 30. Juni gilt eine Übergangsphase, in der es noch möglich sein wird, Anträge auch in Papierform einzureichen. Ab dem 1. Juli kann dies nur noch in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden.  

„Uns ist bewusst, dass das Bauportal sich derzeit noch in der Weiterentwicklung befindet und noch nicht vollständig ausprogrammiert ist“, erläutert Fachdienstleiter Adrian Roskoni. Daher werde es in der Einführungsphase und auch darüber hinaus immer wieder zu Anpassungen und Optimierungen kommen: „Wir verstehen diesen Prozess als gemeinsame Lern- und Entwicklungsphase – mit dem klaren Ziel, den digitalen Bauantrag Schritt für Schritt nutzerfreundlicher, stabiler und effizienter zu gestalten.“

Veröffentlicht am: 27. Februar 2026