Strategie für bezahlbaren Wohnraum zeigt erste Ergebnisse
Kreisbeigeordnete Marion Götz legt ersten Bericht zum Kreis-Förderprogramm für bezahlbaren Wohnraum vor

Start gelungen – Kreisbeigeordnete Marion Götz mit dem ersten Bericht über das Förderprogramm des Kreises für bezahlbaren Mietwohnraum
Die neue Förderrichtlinie des Wetteraukreises für bezahlbaren Mietwohnraum hat bereits in kurzer Zeit positive Wirkung entfaltet. 34 Wohneinheiten mit langfristiger Mietpreisbindung in vier Kommunen der östlichen, nördlichen, westlichen und südlichen Wetterau konnten seit ihrem Inkrafttreten Ende Dezember 2024 bereits ermöglicht werden. Zwei Vorhaben umfassen den Neubau von insgesamt 19 Wohnungen, zwei weitere die Modernisierung von insgesamt 15 Wohnungen. Auch barrierefreier Wohnraum wird gefördert.
Das Förderprogramm ist Teil der Gesamtstrategie des Wetteraukreises zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum im Kreisgebiet. Die Strategie wurde in den Jahren 2024 und 2025 unter Federführung der Kreisbeigeordneten Marion Götz im Zusammenwirken mit den Fraktionen im Kreistag und den 25 Städten und Gemeinden des Kreises entwickelt und umgesetzt. Sie basiert auf zwei eng miteinander verzahnten Bausteinen:
Zum einen unterstützt der Kreis Investitionen in bezahlbaren Mietwohnraum mit einer Förderrichtlinie finanziell. Zum anderen hat der Kreis mit 22 Städten und Gemeinden eine interkommunale Gesellschaft gegründet, die „Bezahlbarer Wohnraum im Wetteraukreis GmbH“. Die Gesellschaft agiert als kreisweites Kompetenzzentrum, berät die Städte und Gemeinden sowie Bauherren bei der Entwicklung von Wohnraumprojekten und hilft bei der Akquise externer Fördermittel. Sie schafft ein Informationsnetzwerk mit wesentlichen Akteuren für die Entstehung von bezahlbarem Wohnraum, bringt Grundstückseigentümer und Investoren zusammen und unterstützt bei der Suche nach geeigneten Flächen.
Ganzheitlicher Ansatz ist wirksamer als Einzelmaßnahme
„Wir verfolgen damit einen ganzheitlichen Ansatz: Der Kreis stellt nicht nur Fördermittel bereit, sondern hilft zugleich mit notwendiger Beratung und Vernetzung. So unterstützen wir Kommunen und Investoren von der ersten Idee bis zur Umsetzung eines Projekts“, erläutert Kreisbeigeordnete Marion Götz.
Einmal jährlich erhalten die Kreisgremien einen Bericht über die Wirkung der beiden „Bausteine“. Den Auftakt bildete jetzt der erste Bericht über die „Förderrichtlinie für bezahlbaren Mietwohnraum“ des Kreises. Zur Tätigkeit der GmbH folgt der erste Bericht im zweiten Halbjahr 2026, ein Jahr nach ihrem Arbeitsstart.
„Ziel unserer Förderrichtlinie ist es, in Zeiten stark gestiegener Baukosten und stagnierender Bautätigkeit einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Gefördert wird sowohl der Neubau, um preisgünstigen Wohnraum zusätzlich zu schaffen, als auch die grundlegende Sanierung und Modernisierung von Wohnungen, damit bestehender bezahlbarer Wohnraum dauerhaft erhalten bleibt“, informiert Götz. Für Wohnungen, die an Haushalte mit geringen Einkommen vermietet werden, beträgt die Kreis-Förderung 400 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, bei Wohnungen für mittlere Einkommen 250 Euro je Quadratmeter. Die Höhe der Förderung richtet sich zudem nach der Dauer der Mietpreisbindung. Die volle Zuschusshöhe wird nur bei einer Bindung von mindestens 25 Jahren gewährt; Mindestvoraussetzung für eine Bewilligung sind 15 Jahre.
Zusätzliche Anreize für Barrierefreiheit und Innenentwicklung
Für besondere gesellschaftliche Ziele setzt der Wetteraukreis zusätzliche Förderanreize. Befinden sich Gebäude in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage oder handelt es sich um Einzelkulturdenkmäler, erhöht sich die Förderung um 20 Prozent. Damit sollen insbesondere Gebäude in den historischen Ortskernen erhalten und zusätzliche Flächenversieglung vermieden werden, die mit einem Neubau meist verbunden ist. Ebenfalls um 20 Prozent erhöht sich die Förderung für barrierefrei errichtete Wohnungen; zwei Wohnungen erhielten diese erhöhte Förderung im Berichtszeitraum. Die maximale Fördersumme je Projekt beträgt 200.000 Euro.
„Durch die Zuschläge für Barrierefreiheit und Denkmalschutz verbinden wir Wohnraumpolitik mit den Zielen ‚Inklusion‘ und ‚Ortsinnenentwicklung‘. Der Wetteraukreis schafft damit Anreize, die deutlich über den reinen Neubau hinausgehen und den unterschiedlichen Herausforderungen in den Städten und Gemeinden im Wetteraukreis bestmöglich gerecht werden sollen“, so Götz.
Geringer Verwaltungsaufwand, hohes Tempo und Planungssicherheit
Die ersten vier Fördermittelbescheide gingen an Projekte in Büdingen, Wölfersheim, Bad Nauheim und Bad Vilbel. Für ihre Umsetzung kam dem neuen Förderprogramm des Kreises nach Auskunft der Bauherren eine relevante Anschub- und Unterstützungswirkung zu. Zudem lobten die Bauherren die Bewilligungspraxis des Kreises. Diese zeichne sich durch geringen Verwaltungsaufwand, kurze Wege, ein hohes Tempo der Fördermittelbewilligung und hohe Planungssicherheit für die Bauherren aus.
Hierzu die zuständige Dezernentin Marion Götz: „So machen wir weiter. Wir freuen uns sehr, dass unser Förderprogramm bereits in kurzer Zeit auf so hohes Interesse gestoßen ist. Aktuell liegen uns weitere Anträge und Anfragen für Bauprojekte im gesamten Wetteraukreis vor, die die Neuschaffung von insgesamt 100 Wohneinheiten bezahlbaren Mietwohnraums zum Gegenstand haben.“