Beschäftigung von Tattoo-, Piercing- oder Nagelstudio oder Kosmetik-Praxis

Meldung nach § 9 Absatz 2 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)

Mitteilung an das Gesundheitsamt

Seite 1

Angaben zur meldenden Person

Ich bin in einem Studio/Betrieb beschäftigt

Bitte füllen Sie  - nachdem Sie dieses Formular abgeschickt haben - das Formular zur Meldung über das Betreiben von Einrichtungen aus.

Bitte tragen Sie auf Seite 2 Ihren Arbeitgeber ein.
Seite 2

Angaben zur Einrichtung

Seite 3

Datenschutzerklärung