Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Beschäftigung von Tattoo-, Piercing- oder Nagelstudio oder Kosmetik-Praxis

Meldung nach § 9 Absatz 2 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)

Mitteilung an das Gesundheitsamt

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Angaben zur meldenden Person

Ich bin in einem Studio/Betrieb beschäftigt

Bitte füllen Sie  - nachdem Sie dieses Formular abgeschickt haben - das Formular zur Meldung über das Betreiben von Einrichtungen aus.

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Angaben zur Einrichtung

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