Antrag Ehrenamts-Card

Die Ehrenamts-Card ist ein Zeichen der   Würdigung   und   Anerkennung langjährig geleisteten bürgerschaftlichen Engagements. Ihren Inhaberinnen und Inhabern stehen hessenweit eine Vielzahl von Vergünstigungen durch öffentliche und private Anbieter zur Verfügung. Nähere Informationen und eine Übersicht aller teilnehmenden Partner ist im Internet unter E-Card Hessen zu finden.

Mit der Vergabe der Ehrenamts-Card möchte der Wetteraukreis die zahlreichen ehrenamtlich engagierten Menschen sichtbar machen und sich bei ihnen bedanken.

Folgende Voraussetzungen müssen Antragstellende erfüllen:

  • Sie engagieren sich mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich.
  • Sie engagieren sich seit mindestens drei Jahren in einem Verein, einer Organisation, Initiative oder ähnlichem.
  • Sie erhalten keine Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung reiner Kosten hinausgeht.
  • Der Sitz des Vereins / der Organisation oder der Wohnort ist im Wetteraukreis.

Bitte beachten Sie außerdem:

Der Antrag ist nur in Verbindung mit einer ausgefüllten Bestätigung der Organisation gültig. Bitte laden Sie vorab den Vordruck herunter und lassen ihn von Ihrem Verein / Ihrer Organisation ausfüllen.

Antrag

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Informationen zur Datenverarbeitung / Datenschutz

Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Abwicklung Ihres Antrags auf Vergabe der Ehrenamtscard auf Grundlage des Art. 6 DSGVO erforderlich. Ihre Daten werden ohne Ihre Zustimmung nicht weitergeleitet. Die Löschung Ihrer Daten erfolgt, sobald wir diese zur Abwicklung Ihrer Angelegenheit nicht mehr benötigen bzw. sobald Sie Ihre Einwilligung hierzu widerrufen.

Antragstellung

Haben Sie bereits eine Ehrenamts-Card? Dann wählen Sie bitte Wiederholungsantrag aus.

Antrag stellende Person

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Einsatzgebiet

Ehrenamtliche Tätigkeit

Organisation

Angaben zur Organisation, in der die/der Ehrenamtliche tätig ist.

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Verantwortliche Kontaktperson

Bestätigung erforderlich

Bitte laden Sie hier die ausgefüllte Bestätigung der Organisation hoch, bei der Sie ehrenamtlich tätig sind.

Dateiformate: pdf, jpg Dateigröße: maximal 10 Mb