Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Antrag Ehrenamts-Card
Die Ehrenamts-Card ist ein Zeichen der Würdigung und Anerkennung langjährig geleisteten bürgerschaftlichen Engagements. Ihren Inhaberinnen und Inhabern stehen hessenweit eine Vielzahl von Vergünstigungen durch öffentliche und private Anbieter zur Verfügung. Nähere Informationen und eine Übersicht aller teilnehmenden Partner ist im Internet unter E-Card Hessen zu finden.
Mit der Vergabe der Ehrenamts-Card möchte der Wetteraukreis die zahlreichen ehrenamtlich engagierten Menschen sichtbar machen und sich bei ihnen bedanken.
Folgende Voraussetzungen müssen Antragstellende erfüllen:
- Sie engagieren sich mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich.
- Sie engagieren sich seit mindestens drei Jahren in einem Verein, einer Organisation, Initiative oder ähnlichem.
- Sie erhalten keine Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung reiner Kosten hinausgeht.
- Der Sitz des Vereins / der Organisation oder der Wohnort ist im Wetteraukreis.
Bitte beachten Sie außerdem:
Der Antrag ist nur in Verbindung mit einer ausgefüllten Bestätigung der Organisation gültig. Bitte laden Sie vorab den Vordruck herunter und lassen ihn von Ihrem Verein / Ihrer Organisation ausfüllen.