Aufsichtspflicht in der Kindertagespflege

Die Aufsichtspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung der Eltern und derer, die dazu vertraglich verpflichtet sind, Kinder so zu beaufsichtigen, dass weder die Kinder noch Dritte durch das Verhalten der Kinder Schaden nehmen. Die Eltern übertragen die Pflicht zur Aufsicht des Kindes während der Betreuungszeit an die betreuende Kindertagespflegeperson. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Arbeits- oder Dienstverhältnis Sie ihre Tätigkeit ausüben. Die Aufsichtspflicht besteht auch ohne einen schriftlichen Vertrag, sobald die Betreuung eines minderjährigen Kindes übernommen wird.

Im Rahmen dieses Themenabends werden wichtige und juristisch aktuelle Inhalte hinsichtlich dieses Themas, speziell bezogen auf die Kindertagespflege thematisiert, detailliert erläutert, und es werden konkrete Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kompetent beantwortet.

Zusammenfassung

Was?

  • Aufsichtspflicht in der Kindertagespflege

Wann?

  • Montag, 20.04.2026, 19:00-21:15 Uhr (3UE)

Wo?

  • Online über das Portal „Microsoft Teams“

Wer veranstaltet?

  • AWO Fachservice Kindertagespflege

Zielgruppe?

  • Kindertagespflegepersonen

Referent/-in:

  • Mirjam Taprogge, Rechtsanwältin Kerpen/ NRW

Anmeldung

Ansprechpartner/in

Name Telefon Raum
Fabienne Wolf 06031 83-3347 35 E-Mail
Silke Wöll 06031 83-3324 35 E-Mail
Datum der Veranstaltung: 20. April 2026, 19:00 - 21:15 Uhr, online