Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Medizinalaufsicht - Anzeige Gesundheitsberuf
Nach § 12 HGöGD müssen Personen, die einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben oder Berufsangehörige beschäftigen, Beginn und Ende der Tätigkeit innerhalb eines Monats dem für den Niederlassungsort zuständigem Gesundheitsamt anzeigen. Die Anzeige beim Gesundheitsamt des Wetteraukreises erfolgt über dieses Online-Formular.
Alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder müssen ausgefüllt sein, um das Online-Formular abschicken zu können.