Medizinalaufsicht - Anzeige Gesundheitsberuf
Nach § 12 HGöGD müssen Personen, die einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben oder Berufsangehörige beschäftigen, Beginn und Ende der Tätigkeit innerhalb eines Monats dem für den Niederlassungsort zuständigem Gesundheitsamt anzeigen. Die Anzeige beim Gesundheitsamt des Wetteraukreises erfolgt über dieses Online-Formular.
Alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder müssen ausgefüllt sein, um das Online-Formular abschicken zu können.