Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Medizinalaufsicht - Anzeige Gesundheitsberuf

Nach § 12 HGöGD müssen Personen, die einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben oder Berufsangehörige beschäftigen, Beginn und Ende der Tätigkeit innerhalb eines Monats dem für den Niederlassungsort zuständigem Gesundheitsamt anzeigen. Die Anzeige beim Gesundheitsamt des Wetteraukreises erfolgt über dieses Online-Formular.

Alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder müssen ausgefüllt sein, um das Online-Formular abschicken zu können.

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Berufsbezeichnung

Anmeldung/Änderung

Antragsteller/in

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Praxis / Firma im Wetteraukreis

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Berufliche Tätigkeit (Berufsurkunde) – Erlaubnis

Erklärung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Hygieneverordnung (HHygVO)

Schriftliche Bescheinigung (Kosten 15 Euro)

Eine Rechnung wird zur schriftlichen Anmeldebescheinigung zugestellt.

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